Der EU-Heimtierausweis
Seit dem 1. Oktober 2004 ist der EU-Heimtierausweis Pflicht!
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Dieser Ausweis für Hunde, Katzen und Frettchen muss bei Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft mitgeführt werden.
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Im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellerlabores muss eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres - gegebenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut - mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1 internationaler Antigeneinheit (WHO Norm) vorgenommen werden.
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ACHTUNG!
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Für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich gelten zusätzliche Anforderungen. (Siehe "Reisen mit Tier")
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Für viele Drittstaaten ist bei der Wiedereinfuhr nicht nur der gültige Ausweis sondern auch eine durchgeführte Titerbestimmung erforderlich.
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Die Teile IX. (Klinische Untersuchungen) und X. (Beglaubigung) sind ausschließlich von einem Amtstierarzt (Amtlicher Tierarzt) für Reisen in Drittstaaten auszufüllen.
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Für Reisen mit ihrem Haustier in den EU - Mitgliedstaaten muss dieses zusätzlich mit einem Chip versehen werden. Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten sie hier...
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Der Mikrochip
Implantation des Chips unter die Haut